MARCO HEYMANN

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Marco Heymann

Rechtsanwalt für Strafrecht in Köln und bundesweit

Im Laufe eines Strafverfahrens sieht der Betroffene sich der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten gegenüber. Für den Angeklagten verbindet sich mit einer Verurteilung oftmals erheblicher Prestigeverlust bis hin zur Beeinträchtigung der beruflichen und privaten Zukunft. Der Staat hat sich vor allem hier bedeutungsvolle Eingriffsbefugnisse geschaffen, die bis zum Entzug der persönlichen Freiheit reichen.

Als Inhalt der Strafverteidigung sehe ich es, die Wahrnehmung der verfassungs- und verfahrensmäßigen Rechte des Beschuldigten sicherzustellen und ihn bestmöglich vor staatlichen Eingriffen zu schützen. Das Ziel der Strafverteidigung sollte daher nach Möglichkeit im Freispruch des Mandanten liegen.

Ich habe mich seit vielen Jahren auf die bundesweite Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren spezialisiert.

Ob Sie einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden, eine Beratung in Krisensituationen benötigen oder einen Zeugenbeistand brauchen: Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen in jeder Verfahrenslage zur Seite.

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Herbert-Lewin-Straße 15
50931 Köln

0221 – 940 40 60

0221 – 940 40 61

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